Allgemeine Geschäftsbedingungen
der i-ways sales solutions GmbH für die Erbringung von Dienstleistungen und das Bereitstellen von Softwareprodukten gegenüber Unternehmern i.S.d. §13 BGB1. Anwendbarkeit
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Vereinbarungen zwischen i-ways und dem Kunden im Zusammenhang mit der i-ways Technology und damit in Verbindung stehenden Dienstleistungen.
1.2 Auf die geschäftliche Beziehung zwischen i-ways und dem Kunden werden ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen angewendet, es sei denn i-ways hat ausdrücklich der Geltung abweichender Bedingungen schriftlich zugestimmt. i-ways widerspricht ausdrücklich jeglicher vom Kunden eingebrachter Allgemeiner Geschäftsbedingungen.
2. Definitionen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen stellen im Zusammenhang mit einem unterschriebenem Auftrag oder Angebot eine "Vereinbarung" zwischen i-ways und dem Kunden für die Erbringung von Dienstleistungen dar.
Als „Kunde" wird die natürliche oder juristische Person bezeichnet, mit der i-ways diese Vereinbarung abschließt.
„i-ways" steht für i-ways sales solutions GmbH in Berlin.
Die "i-ways Technology" besteht aus Produkten und Dienstleistungen bzw. aus von i-ways lizensierten Produkten und Dienstleistungen, sowie aus anderen Produkten und Dienstleistungen von i-ways oder Dritten, die durch i-ways zur Verfügung gestellt werden und - ohne Beschränkung hierauf - i-ways Technology enthalten können.
„Dienstleistungen" sind die von i-ways gemäß der Vereinbarung zu erbringenden und im Angebot oder Auftrag detalliert beschriebenen Dienstleistungen.
3. Zustandekommen und Vertragsgegenstand
3.1 Der Kunde beauftragt die Dienstleistungen, indem er i-ways ein entsprechendes Angebot oder einen Auftrag, welches den Leistungsumfang der zu erbringenden Dienstleistungen und den Funktionsumfang der zu liefernden Produkte vollständig abbildet unterzeichnet.
3.2 Vertragsgegenstand der Vereinbarung ist die Erbringung der im Angebot oder Auftrag bezeichneten Dienstleistungen durch i-ways. i-ways schuldet durch die Erbringung der Dienstleistungen keinen bestimmten Erfolg oder einen bestimmten Gewinn.
3.3 Die i-ways Technology ist urheberrechtlich geschützt. Durch diese Vereinbarung werden keinerlei Rechte, insbesondere auch kein Nutzungsrecht, an der i-ways Technology auf den Kunden übertragen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart wurde.
4. Nutzungsrechte an der i-ways Technology
i-ways überträgt dem Kunden für die Dauer dieser Vereinbarung ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares Recht, die Softwarekomponenten der i-ways Technology in Objektcodeform für seine eigenen geschäftlichen Zwecke zu laden. Dieses Recht ist beschränkt darauf, auf dem Bildschirm erscheinende Informationen zu lesen und auszudrucken und die Softwarekomponenten der i-ways Technology für Geschäftsvorgänge zu nutzen. Im Übrigen ist der Kunde nicht berechtigt, das Produkt in irgendeiner Weise zu vervielfältigen. Wenn nicht anders vereinbart, darf der Kunde insbesondere das Produkt nicht auf einem Server installieren oder es downloaden. Weitergehende, zwingende gesetzliche Rechte des Kunden bleiben unberührt.
5. Verpflichtungen des Kunden
5.2 Der Kunde muss sämtliche Informationen und Daten, die i-ways zur rechtzeitigen Erfüllung der von ihr gemäß der Vereinbarung übernommenen Verpflichtungen verlangt, vollständig und in der von i-ways in angemessener Weise verlangten Qualität und Form übermitteln.
5.3 Wenn der Kunde seine Verpflichtungen gemäß dieser Vereinbarung nicht oder nicht rechtzeitig erfüllt, ruht die Verpflichtung von iways zur Erbringung der Dienstleistungen bis der Verzug des Kunden beendet ist.
6. Vergütung
6.1 Der Kunde ist zur Zahlung der laut Angebot oder Auftrag vereinbarten Vergütung verpflichtet; sofern die Parteien keine bestimmte Vergütung vereinbaren, gelten die Preise aus der Standardpreisliste von i-ways. Sofern die Parteien eine umsatzabhängige Vergütung vereinbaren, bemisst sich die an i-ways zu zahlende Vergütung am Umsatz des jeweils abgeschlossenen Geschäfts einschließlich der Mehrwertsteuer, es sei denn die Parteien haben etwas anderes vereinbart.
6.2 Der Kunde und i-ways können für einen bestimmten Zeitraum einen garantierten Mindestumsatz vereinbaren. Sofern der durch die tatsächlichen Geschäftsabschlüsse generierte Umsatz hinter dem Mindestumsatz zurückbleibt, muss der Kunde den garantierten Mindestumsatz an i-ways auf ihr Verlangen zahlen.
6.3 Die Vergütung ist wenn nichts anderes vereinbart in Höhe von 50 Prozent bei Abschluss der Vereinbarung bzw. vor Beginn des einzelnen Leistungsabschnitts der Dienstleistungen und die restlichen 50 Prozent nach Unterzeichnung des Leistungsnachweises zu zahlen.
6.4 Sämtliche Preise sind in EURO und verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.
6.6 Zahlt der Kunde nicht innerhalb der vereinbarten Frist laut Rechnung, gerät er ohne weitere Mahnung in Verzug. Vom Zeitpunkt des Verzugeintritts an hat der Kunde die gesetzlich festgelegten Verzugszinsen zu zahlen. Weitere aus dem Verzug des Kunden resultierende Rechte bleiben unberührt.
7. Termine
7.1 Termine für die Leistungserbringung werden im Angebot bzw. Auftrag vereinbart. Bei sämtlichen genannten Terminen handelt es sich um unverbindliche Plantermine. Wenn i-ways eine vertragsgegenständliche Leistung nicht termingerecht erbringt, wird sie den Kunden hiervon möglichst zeitnah informieren.
7.2 Sollte der Kunde seine Verpflichtungen gemäß dieser Vereinbarung nicht erfüllen, verschieben sich die Termine unbeschadet der übrigen Bestimmungen um einen der Verspätung des Kunden entsprechenden Zeitraum.
8. Gewährleistung
8.1 i-ways gewährleistet, dass die unter dieser Vereinbarung erbrachten Dienstleistungen dem neuesten Stand der Technik entsprechen.
8.2 Mängel werden von i-ways innerhalb angemessener Zeit beseitigt. Wenn mehr als zwei Versuche der Mängelbeseitigung von iways fehlschlagen, kann der Kunde Schadensersatz im Sinne des Absatz 11. dieser AGB verlangen. Andere Rechte sind ausgeschlossen.
8.3 i-ways übernimmt keine weitergehenden ausdrücklichen, oder konkludenten Gewährleistungen im Zusammenhang mit den Dienstleistungen und der i-ways Technology oder in Bezug auf das Produkt.
9. Schutzrechte Dritter
9.1 i-ways wird dafür Sorge tragen, dass ihre Dienstleistungen, keine Rechte Dritter verletzen. Nach ihrer Kenntnis bestehen auch keine sonstigen Rechte, die die vertragsgemäße Nutzung einschränken oder ausschließen.
9.2 Sofern Dritte den Kunden wegen einer angeblichen Verletzung aus Patent-, Urheberrecht- oder einer anderen Schutzrechtverletzung, die aus der Dienstleistung resultieren soll, in Anspruch nehmen, wird der Kunde i-ways hiervon unverzüglich schriftlich in Kenntnis setzen. Der Kunde räumt i-ways die alleinige Befugnis ein, über die Rechtsverteidigung und Vergleichsverhandlungen zu entscheiden. Der Kunde wird i-ways die hierfür notwendigen Vollmachten im Einzelfall erteilen.
9.3 Der Kunde wird sämtliche Aussagen tatsächlicher oder rechtlicher Art bezüglich derartiger Ansprüche unterlassen, insbesondere wird er kein Anerkenntnis abgeben oder einen Vergleich schließen.
9.4 Im Falle einer Beeinträchtigung der vertragsgemäßen Nutzung der i-ways Technology ist i-ways berechtigt, nach eigener Wahl
(A) das die vertragsgemäße Nutzung ausschließende Recht zu erwerben oder
(B) die Dienstleistungen einzustellen und die Vereinbarung fristlos zu beenden.
10. Haftung, Schadensersatz und Haftungsbeschränkung
Die Haftung von i-ways, gleich aus welchem Rechtsgrund, bestimmt sich ausschließlich nach den folgenden Bestimmungen:
10.1 i-ways haftet unbeschränkt auf Schadensersatz nach den gesetzlichen Bestimmungen (A) für Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit ihrer gesetzlichen Vertreter oder leitender Angestellter verursacht wurden oder (B) im Fall, dass i-ways für bestimmte Eigenschaften der Dienstleistungen eine Garantie übernommen hat, bei Arglist, für Personenschäden, sowie bei Sachschäden gemäß dem Produkthaftungsgesetz. i-ways haftet nicht für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden und Mangelfolgeschäden mit Ausnahme von Ansprüchen Dritter aus Schutzrechtsverletzungen (Absatz 10).
10.2 Im Übrigen haftet i-ways auf Schadensersatz begrenzt auf die Höhe des vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden (1) für Schäden aus einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder Kardinalpflichten oder (2) für Schäden, die von einfachen Erfüllungsgehilfen von i-ways grob fahrlässig oder vorsätzlich ohne Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder Kardinalpflichten verursacht wurden.
10.3 i-ways´ Haftung ist darüber hinaus begrenzt (A) auf die Höhe der Gebühren, die der Kunde an i-ways in dem Monat vor dem schadensbegründenden Ereignis gezahlt hat, bzw. (B) auf Euro 1.000,00 pro Schadensfall. Jede weitergehende Haftung im Falle von einfacher Fahrlässigkeit wird ausdrücklich ausgeschlossen. Unter wesentlichen Vertragspflichten oder Kardinalpflichten versteht man diejenigen vertraglichen Pflichten, die die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglichen und auf deren Erfüllungen der Kunde vertraut oder vertrauen darf.
11. Höhere Gewalt
Kann i-ways die vertragsgegenständlichen Verpflichtungen aus Gründen, die sie nicht zu vertreten hat, nicht erbringen, verschieben sich die Planung und sonstige Termine sowie die Erbringung jeglicher vereinbarter Dienstleistungen um einen der Fortdauer des Leistungshindernisses entsprechenden Zeitraum zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist. Gründe, die i-ways nicht zu vertreten hat, sind insbesondere Fälle höherer Gewalt, Arbeitskampfmaßnahmen, Unterbrechungen der Stromverbindung und ähnlich Vorkommnisse.
12. Dauer und Beendigung
12.1 Vertragsbeginn ist der Tag der Annahme des Angebotes. Mit Erbringung der Leistung gemäß Angebot bzw. Auftrag endet der Vertrag.
12.2 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund gemäß § 314 BGB bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor,
• wenn der Kunde mit einem wesentlichen Teil der Vergütung in Verzug gerät,
• wenn der Kunde gegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen verstößt und die Pflichtverletzung auch nach schriftlicher Abmahnung von i-ways nicht einstellt,
• wenn über das Vermögen des Kunden das Insolvenzverfahren eröffnet oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt wurde oder
• wenn sich die Vermögensverhältnisse des Kunden derart verschlechtern, dass mit einer ordnungsgemäßen Vertragserfüllung nicht mehr gerechnet werden kann.
13. Vertraulichkeit
13.1 i-ways und der Kunde verpflichten sich, die ihnen während der vertraglichen Beziehung jeweils zur Kenntnis gelangten Informationen, die als Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse erkennbar oder als vertraulich gekennzeichnet sind, dauerhaft geheim zu halten und diese Informationen - soweit dies nicht zur Erreichung des Vertragszwecks geboten ist - weder aufzuzeichnen noch weiterzugeben oder in sonstiger Weise zu verwerten. i-ways und der Kunde verwahren und sichern die vertraulichen Informationen.
13.2 i-ways und der Kunde werden durch geeignete vertragliche Abreden mit den für sie tätigen Arbeitnehmern und Beauftragten sicherstellen, dass auch diese unbefristet jede eigene Verwertung, Weitergabe oder unbefugte Aufzeichnung der vorgenannten Informationen unterlassen.
14. Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht, Abtretung
14.1 Der Kunde kann wegen eigener Ansprüche nur aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen, soweit seine Forderung rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von i-ways anerkannt ist.
14.2 Die Abtretung etwaiger Forderungen gegen i-ways aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung ist ausgeschlossen, es sei denn, i-ways hat einer solchen Abtretung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
15. Datenschutz und Datensicherheit
Die Parteien unterstehen den anwendbaren Datenschutzgesetzen. Sie werden die jeweils anwendbaren Vorschriften solcher Gesetze beachten und sämtliche, zwingende, bilaterale Datenschutzverträge abschließen.
16. Anwendbares Recht, Gerichtsstand und salvatorische Klausel
16.1 Die Vereinbarung unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
16.2 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung ist Berlin.

